Ein bedeutender Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Wirtschaftsrecht mit seinen Teilbereichen des Handelsrechts, wozu insbesondere das Transportrecht zählt, des Gesellschaftsrechts und des Bank- und Kapitalmarktrechts.
Aufgrund des Zuschnitts unserer Kanzlei und des interdisziplinären Beratungsangebots „aus einer Hand“ vertreten und beraten wir Industrieunternehmen, Genossenschaftsbanken, Wohnungsunternehmen, mittelständische Unternehmen aus verschiedenen Branchen und Handwerksbetriebe in all ihren Rechtsangelegenheiten.
Mit einigen dieser Mandanten bestehen dauerhafte Geschäftsbesorgungsverträge, in deren Rahmen wir als eine Art „ausgelagerte Rechtsabteilung“ für die im Geschäftsbetrieb regelmäßig auftretenden Rechtsfragen zur Verfügung stehen, um z.B. Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen zu prüfen und zu entwerfen, Forderungen beizutreiben und Gewährleistungsrechte geltend zu machen.
Das Fachwissen der Kanzlei in diesem Bereich wurde unlängst nochmals gestärkt, indem Rechtsanwältin Dr. Sonja Scheu den Lehrgang zum Erwerb des Fachanwaltstitels für Handels- und Gesellschaftsrecht erfolgreich absolvierte.
In Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Reinhard Scheu als Fachanwalt für Insolvenzrecht und vereidigtem Buchprüfer sowie mit Rechtsanwalt Carsten Woltmann als erfahrenem Anwalt im Unternehmensrecht werden Sie mit Ihren Angelegenheiten im Wirtschaftsrecht von uns rundum fachkundig beraten.
Rechtsanwalt Reinhard Scheu hat bereits 1985 seinen ersten anwaltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag mit einer im Landkreis Heidenheim beheimateten Genossenschaftsbank abgeschlossen. Im Laufe der Zeit kamen vermehrt Mandate weiterer Kreditgenossenschaften hinzu. Diese fortlaufende Beratungstätigkeit im Bank- und Kapitalmarktrecht einschließlich Kreditsicherungs- und Sicherheitenverwertungsrecht (z.B. Zwangsversteigerungen) führte zum Erwerb spezieller Kenntnisse, auf welche sowohl für die Vertretung von Banken als auch von Bankkunden zurückgegriffen werden kann.